AMBULANTE KINDER- & JUGENDHILFE

 

 

Dies umfasst staatliche Leistungen und Aufgaben zur Erziehung, Bildung und Entwicklung, die durch öffentliche oder freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien gewährt werden. Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII ausgewiesen und geregelt.

 

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