Unsere Tätigkeitsfelder

Ambulante Kinder- & Jugendhilfe

Dies umfasst staatliche Leistungen und Aufgaben zur Erziehung, Bildung und Entwicklung, die durch öffentliche oder freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien gewährt werden. Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII ausgewiesen und geregelt.

gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII / KJHG

Dort wo Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangs auftreten kommt der Begleitete Umgang zum Tragen. Der Begleitete Umgang begründet sich mitunter im Anspruch von Eltern auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und nahe Bezugspersonen haben das Recht auf Umgang. Eltern haben auch die Pflicht dazu.

Es gibt unterschiedliche Wege wie es zu einem Begleiteten Umgang kommen kann:

  1. eine außergerichtlich vereinbarte Kontaktbegleitung (z.B. bei Entfremdung eines Elternteils, hier geht es um Kontaktanbahnung und -ausgestaltung)
  2. eine Kontaktbegleitung als Ergebnis einer elterlichen Vereinbarung vor Gericht, um Bedenken eines Elternteils aufzuheben bezüglich einer Gefährdung des Kindes und den Kontakt verträglich zu gestalten.
  3. eine Kontaktbegleitung durch Gerichtsbeschluss bei gefährdendem Verhalten eines Elternteils dem Kind gegenüber. Die Familienwerkstatt e.V. organisiert und führt begleitete Umgänge durch. Hierfür stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung.

gemäß § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII

Jede Familie hat hin und wieder Probleme und wünscht sich in schwierigen Zeiten die Hilfe anderer. Der Familienrat ist ein Angebot für Familien, ihre Kontakte zu nutzen, um kreative, umsetzbare und nachhaltige Lösungen gemeinsam mit dem persönlichen Umfeld zu finden. Dies können neben Verwandten und Bekannten auch Nachbarn, Kollegen oder der Sporttrainer des Kindes sein.

Es sollen die Kompetenzen und das Wissen der Familien und ihrer Vertrauten in den Blick genommen werden, um selbständig einen Plan zu entwickeln und eine Lösung zu finden.

Bei der Durchführung erhalten sie Unterstützung von den Jugendämtern, die wiederum Kontakt zu einem Koordinator der Familienwerkstatt e.V. aufnehmen. Dieser hat dann die Aufgabe mit den Familien und den anderen Teilnehmern gemeinsam den Familienrat vorzubereiten. Ebenso wird der Koordinator den Teilnehmern Informationen von Fachpersonal zur Verfügung stellen, wenn dies gewünscht wird.

Der Durchführungsort wird von den Teilnehmern selbst bestimmt.
Die Koordination ist für die Familien selbstverständlich kostenfrei.

Nach erfolgreicher Durchführung wird der selbständig entwickelte Plan durch den Koordinator an alle Beteiligten geschickt und nach einer vereinbarten Frist nachgefragt, welche Fortschritte bei der Durchführung des Plan erzielt wurden.

Für viele Menschen ist es zudem ermutigend zu erfahren, wer alles bereit ist zu unterstützen.

 

>> Download PDF Flyer Familienrat für Erwachsene

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(derzeit keine Kapazitäten)

Bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) handelt es sich um eine individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Hilfe wird auf den jeweiligen Bedarf des Klienten genau zugeschnitten.
Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Zielen der Kinder und Jugendlichen und deren Familien. Die detaillierte Zielbeschreibung wird deshalb im jeweiligen Einzelfall zwischen allen am Hilfeprozess beteiligten Personen vereinbart. Ziel der Hilfe ist es, das Familiensystem dabei zu unterstützen, individuelle und familiäre Ressourcen zu entwickeln, die sie befähigen, ihre Probleme und Krisen zunehmend selbst lösen zu können.

Die pädagogischen Fachkräfte bieten hier dem jungen Menschen einen verlässlichen, wertschätzenden und respektvollen Begleiter als Basis für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung auf deren Grundlage Veränderungsprozesse ermöglicht werden.

Das Angebot der ISE richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich in besonders belasteten Lebenssituationen befinden. Diese Belastungen zeigen sich auf unterschiedliche Art und Weise und in unterschiedlichen Ausprägungen, entsprechend wird die Hilfeform ausgestaltet. Bei Bedarf kann auch ein Clearing durchgeführt werden.

Die ISE erfordert von den Mitarbeitern ein besonderes Maß an fachlicher Qualifikation, Motivation und Belastbarkeit. Jeder ISE Platz wird auf Grundlage des individuellen Bedarf des Klienten berechnet. Auf Nachfrage schicken wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot und eine Kostenkalkulation zu.

Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme sind:
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

gemäß § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wendet sich an alle Familienmitglieder und versucht gemeinsam mit ihnen inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren.

Neben der Unterstützung bei der Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Familien vermittelt die sozialpädagogische Familienhilfe zwischen:

  • Eltern und Kindern
  • den Partnern
  • Familie und Verwandten, Freunden oder Nachbarn
  • der Familie und Institutionen wie Schule und Kindergarten

Diese Hilfeform ist in der Regel auf eine längere Dauer ausgerichtet und findet in der vertrauten, häuslichen Umgebung der jeweiligen Familie statt. Die SPFH ist für Familien geeignet, die ihre Alltagssituation als sehr belastend erleben. Im Dialog mit der Fachkraft wird nach geeigneten Lösungswegen gesucht. Sie hat das Ziel, dass alle Familienmitglieder ihren Lebensalltag wieder entsprechend bewältigen können, ganz im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Für die Gewährung des in §31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankerten Jugendhilfeangebots sind die jeweiligen Jugendämter zuständig. Die Familienwerkstatt e.V. führt Sozialpädagogische Familienhilfen im Auftrag des jeweiligen Jugendamtes durch.

gemäß § 1684 BGB

Die Anordnung einer Umgangspflegschaft erfolgt regelmäßig im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens wegen Regelung des Umgangs gem. §1684 bzw. §1685 BGB.

Der Wirkungskreis der Umgangspflegschaft umfasst die Förderung des Umgangs zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil bzw. der Bezugsperson und die Umsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung oder einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern.

Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.

Von den gesetzlichen Befugnissen sind die Aufgaben zu unterscheiden, die dem Umgangspfleger je nach Einzelfall von den Gerichten übertragen werden:

  • Anbahnung und Vorbereitung der Termine
  • Gestaltung der Modalitäten
  • Fortlaufende Koordinierung
  • Vermittlung zwischen den Eltern
  • Deeskalation des Elternkonflikts
  • Durchsetzung der getroffenen Umgangsregelung
  • Coaching (in Grenzen) des umgangsberechtigten Elternteils
  • Begleitung der Übergabe, u. U. einzelner Termine
  • Zeitweilig auch „Pufferfunktion“ zwischen den Eltern, die zunächst Abstand benötigen

 

BITTE RICHTEN SIE IHRE FALLANFRAGEN AN:

Frau Christina Papadakis
0151/ 478 241 37
c.papadakis@familienwerkstatt-regensburg.de

(oder an die Zentrale unter 0941/ 465 239 34)

Betreutes Wohnen Cucula für Jugendliche und junge Erwachsene

Unser Betreutes Wohnen trägt den Namen Cucula. Das Wort stammt aus dem afrikanischen Hausadialekt und bedeutet „etwas verbinden“, „etwas gemeinsam machen“, aber auch „aufeinander aufpassen“. Unser Anliegen ist es, Jugendliche und junge Erwachsene im Betreuten Wohnen beim Übergang aus der stationären Jugendhilfe bzw. aus der Familie zum eigenständigen Leben zu begleiten. Da dieser Übergang so leicht wie möglich geschehen soll, wollen wir sie dabei professionell begleiten und bei der Integration zur Seite stehen. Hier möchten wir Unterstützungsmöglichkeiten bieten, die ihnen ohne ihre Familien oft fehlen. Unser Betreutes Wohnen umfasst die Betreuung in einer Wohnung der Familienwerkstatt e. V. mit insgesamt 3 Plätzen. Diese Wohnung befindet sich im nahen Umkreis von Regensburg. Aktuell haben wir 2 freie Plätze zu vergeben.

Bei Cucula bekommen Jugendliche und junge Erwachsene also Hilfe und Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen, um sich zu orientieren und um verantwortungsvoll und selbstständig erwachsen zu werden.

BITTE RICHTEN SIE IHRE PLATZANFRAGEN FÜR DAS BETREUTE WOHNEN AN:

Frau Christina Papadakis
0151/ 478 241 37
c.papadakis@familienwerkstatt-regensburg.de

oder an die Verwaltung unter 0941/ 465 239 34
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kontakt@familienwerkstatt-regensburg.de

Chancenhaus

Übergangsheim zur Unterbringung von wohnungslosen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern
Wohnungslose Familien, die im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Unterbringung durch die Stadt Regensburg in den Notwohnanlagen in der Aussiger Straße und im Chancenhaus untergebracht werden durch die Familienwerkstatt e.V. sozialpädagogisch betreut.
Ziel ist, die im Chancenhaus untergebrachten Familien wieder in den regulären Mietmarkt zu integrieren. Dazu erhalten sie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67und 68 SGB XII.
Die sozialpädagogische Betreuung im Chancenhaus richtet sich nach dem Konzept des vormaligen Modellprojekts „Begleitung und Befähigung von Familien der städtischen Notwohnanlage Aussiger Straße in Regensburg in die eigene Wohnung.“

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges, präventives und unterstützendes sozialpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler direkt an der Schule. Es stellt eine wesentliche Bereicherung der Schulfamilie dar. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler noch individueller zu fördern sowie deren soziale, emotionale und schulische Entwicklung nachhaltig zu stärken.

Die Präventionsangebote sind auf den Bedarf der Schule zugeschnitten und umfassen beispielsweise Angebote wie „Stille Pause“ für Schülerinnen und Schüler, die etwas Zeit zum Durchschnaufen und Ruhe benötigen oder dem Pausenangebot „Ringen und Raufen“ bei dem die Möglichkeit besteht mit klaren Regeln und unter Förderung der Einhaltung von Regelwerken seine Kräfte zu messen. Weitere Klassenangebote können sein: „Mobbing-Prävention und Intervention“, Emotions- und Konflikttraining sowie Konzentrationstraining.

Im Rahmen des Startchancen-Programm Säule III ist die Familienwerkstatt e.V. an der Pestalozzi Grundschule tätig.

Startchancen-Programm Säule III
Das Startchancen-Programm ist ein auf zehn Jahre angelegtes, großgelegtes Bildungsprogramm von Bund und Ländern. Es bietet mit Säule III die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Fachkräfte wie Schulsozialarbeiter um bessere Voraussetzungen für mehr Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und erfolgreiche Bildungsbiografien zu schaffen. Der Bildungserfolg soll dabei weniger von der sozialen Herkunft abhängen und alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Potenziale bestmöglich zu entfalten.
https://www.km.bayern.de/gestalten/foerderprogramme/startchancen-programm
 
Haben Sie Interesse an Schulsozialarbeit an Ihrer Schule?